Hausordnung
- Das Schulgebäude ist nur über den Haupteingang zu betreten. Da die Tür aus sicherheitstechnischen Gründen geschlossen bleibt, kann eine Öffnung nur nach Klingelbetätigung durch das Personal erfolgen.
- Der Schulweg der Schüler unterliegt dem Sorgerecht der Erziehungsberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Seitens der Schule besteht dafür keine Aufsichtspflicht.
- Das Betreten des Schulgeländes/-gebäudes ist nur zum Unterricht und für außer-unterrichtliche Veranstaltungen gestattet. Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer ist unbedingt und umgehend Folge zu leisten.
- Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 7:35 Uhr mit dem Betreten des Schulgebäudes. Die Schüler kommen rechtzeitig zur Schule, so dass ihnen genügend Zeit bleibt, sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die Garderobe der Schüler ist vollständig an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen, Straßenschuhe sind zu wechseln. Die Schüler achten auf unfallsichere Wechselschuhe. Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Klingeln nicht im Klassenzimmer, so meldet dies ein Schüler im Nachbarzimmer.
- Unterrichts- und Pausenzeiten
7:45 Uhr – 8:30 Uhr | 1. Stunde |
8:40 Uhr - 9.25 Uhr | 2. Stunde |
9:25 Uhr – 9:40 Uhr | Frühstückspause |
9.40 Uhr – 10:25 Uhr | 3. Stunde |
10:25 Uhr - 10:45 Uhr | Hofpause |
10:45 Uhr – 11:30 Uhr | 4. Stunde |
11.40 Uhr – 12:25 Uhr | 5. Stunde |
12:30 Uhr – 13:15 Uhr | 6. Stunde |
Alle Kinder gehen nach dem Unterrichtsschluss zum Mittagessen. | |
13:30 Uhr - 14.30 Uhr | Hausaufgabenerledigung im Hortgebäude |
ab 15.00 Uhr | GTA (Ganztagsangebote), Vereine u. Sportgemeinschaften |
- Bei Verspätung zum Unterricht meldet sich der Schüler unverzüglich in der Klasse. Die Schüler nutzen die Hofpause unverzüglich und halten sich nur an den dafür vorgesehenen Plätzen und Anlagen auf. Das Zielen und Werfen mit Gegenständen, wie z.B. Steine, Kastanien, Schneebälle und Obst ist verboten. Das Vorklingeln beendet die Hofpause.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist ohne schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Bei Stundenausfall gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung der Erziehungsberechtigten mit der Schule bzw. dem Hort.
- Nach Unterrichtsschluss bzw. dem Mittagessen melden sich die Hortkinder umgehend beim Erzieher im Hortgebäude an. Die Hauskinder verlassen zügig das Schulgelände.
- Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses diszipliniert, ruhig und umsichtig. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppenanlagen. Alle Schüler bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung in der Schule. Nach der Hortzeit werden die Stühle hochgestellt, der Ordnungsdienst säubert die Tafel und verlässt unverzüglich das Zimmer in einem ordentlichen Zustand. Schüler, die wiederholt oder in besonderem Maß gegen die allgemeine Sauberkeits- oder Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden.
- Alle Schüler sind untereinander kameradschaftlich und rücksichtsvoll. Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Eigentum anderer zu vergreifen. Die Schüler gehen sorgfältig mit dem Schuleigentum (Bücher, Mobiliar, Lehrmittel, u.a.) um. Bei Beschädigung von Eigentum wird gegenüber den Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadenersatz eröffnet. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für die Schüler.
- Das Öffnen der Fenster ist grundsätzlich nur den Lehrern erlaubt. In den Pausen dürfen die Fenster nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet sein. Jalousien, Sicherungskästen und Steckdosen sowie technische Anlagen dürfen von Schülern nicht betätigt werden.
- Zum Unterricht sind nur die dafür benötigten Schulmaterialien mitzubringen! Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Das Mitbringen von Wertsachen und gefährlichen Gegenständen ist generell untersagt. Für Wertsachen, wie Handys, Tamagotchis, hochwertiges Spielzeug, Sammelkarten wird keine Haftung übernommen. Handys sind während der Schulzeit auszuschalten. Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn also etwas aus Unachtsamkeit oder durch Diebstahl abhanden kommt oder zum Beispiel bei einer Rangelei unter Schülern Schäden an Kleidung entsteht, kann kein Schadenersatz beantragt werden. Verschließbare Garderoben sind bei uns nicht vorhanden. Vor dem Verlassen des Schulgrundstückes, d.h. nach dem Unterricht sind alle persönlichen Sachen zu kontrollieren! Fundsachen werden einem Lehrer oder dem Schulhausmeister und bei Nichtabholung - nach angemessener Zeit - der Kleiderspende übergeben.
- Unfälle und auch kleine Verletzungen sind sofort einem Lehrer oder Erzieher zu melden. Wegeunfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen der Schule anzuzeigen. Ist ein/e Schüler/in an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich die Schule in Kenntnis zu setzen.
- Das Mittagessen erfolgt nach dem Essenplan. Die Chipkarte muss vorgelegt werden. Sollte diese verloren gegangen sein, so kann das Kind auch ohne Karte nach allen anderen Kindern das Essen einnehmen. Für Ersatz ist schnellstmöglich zu sorgen. Die Schüler essen in Ruhe, ordentlich und verlassen sauber ihren Platz. Im Krankheitsfall bzw. bei sonstiger Abwesenheit kann das Essen durch die Erziehungsberechtigten bei der Firma "Apetito" telefonisch bzw. per Internet abgemeldet werden. Eine Abmeldung über die Schule erfolgt nicht.
- Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Schüler und Lehrer mit ihrer Klasse das Haus entsprechend des Alarmplanes.
- Erfolgt bei der Hofpause eine Anlieferung mit Kraftfahrzeug verlassen die Schüler sofort den Zufahrtsweg und begeben sich in den Innenhof bzw. auf die Nordseite der Schule.
- Die Öffnungszeiten des Schulsekretariates (B/0.12) sind: Montag - Freitag 7:15 Uhr - 11:15 Uhr
- Besucher melden sich bitte am Lehrerzimmer (A/1.02), beim Schulhausmeister (B/0.14), im Sekretariat (B/0.12) oder beim Hortpersonal.
- Das Rauchen und der Umgang mit Feuer ist im Treppenhaus sowie in allen Räumen des Schulhauses und der Nebengebäude verboten.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte(r) zur Verantwortung gezogen. Alle Schüler werden zu Beginn jedes Schulhalbjahres über diese Festlegungen belehrt. Für die Erziehungsberechtigten und Besucher erfolgt ein öffentlicher Aushang.
- Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) i. d. F. vom 01.08.2020, der Schulordnung für Grundschulen (SOGS) i. d. F. vom 01.08.2018 und durch die Schulbesuchsordnung (SBO) vom 12.08.1994 rechtsbereinigt mit Stand vom 9. März 2004 geregelt. Diese können bei der Schulleitung eingesehen werden.
- Diese Hausordnung wurde am 13.09.2010 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 14.09.2010 in Kraft. Die überarbeitete Hausordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.
- Anmerkung: Während der Doppelnutzung gilt zusätzlich im Rahmen der Hortzeit die Hausordnung des Hortes.